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Beratung

Vom Verdacht auf deutsche Abstammung bis zur Entscheidung

Staatsangehörigkeitsverfahren scheitern selten am Antrag und häufig am Nachweis. Die Arbeit besteht deshalb überwiegend aus Recherche und aus der Prüfung, ob die Staatsangehörigkeit in jedem Glied der Kette fortbestand.

Ablauf

  1. Erstprüfung

    Auswertung der vorhandenen Unterlagen und der bekannten Familiengeschichte. Ergebnis ist eine Einschätzung, ob eine tragfähige Abstammungskette in Betracht kommt und an welchen Stellen sie belegt werden muss.

  2. Recherche

    Beschaffung der fehlenden Urkunden aus deutschen Beständen und aus denen des Aufnahmelandes: Standesämter, Kirchenbücher, Einwanderungs- und Schiffsregister, Konsulatsunterlagen, Staats- und Landesarchive.

  3. Prüfung der Verlusttatbestände

    Für jedes Glied der Kette wird gesondert geprüft, ob die Staatsangehörigkeit fortbestand. Erst danach steht fest, welcher Weg der richtige ist: Feststellung, Erklärung oder Einbürgerung.

  4. Antrag und Begleitung

    Zusammenstellung, Übersetzung und Legalisation der Unterlagen, Einreichung beim Bundesverwaltungsamt und Bearbeitung der Rückfragen bis zur Entscheidung.

  5. Rechtsbehelfe

    Bei ablehnender Entscheidung Auswertung des Bescheids und, soweit angezeigt, Widerspruch sowie Vertretung im anschließenden gerichtlichen Verfahren.

Archivarbeit

Der Nachweis einer Abstammungskette lässt sich in der Regel nicht aus den Unterlagen führen, die eine Familie zu Hause hat, und das gilt für die Auswanderung des 19. Jahrhunderts ebenso wie für die der 1920er Jahre und für die Emigration ab 1933. Er entsteht aus Beständen: Auswanderer- und Schiffslisten, Einwanderungsregister der Aufnahmestellen, Kirchenbücher der Herkunfts- und der Einwanderungsgemeinden, konsularische Personenstandsregister und Matrikel.

Ein Teil dieser Bestände ist über die Jahre erschlossen und durchsuchbar gemacht worden. Das verkürzt nicht das Verfahren beim Bundesverwaltungsamt, verkürzt aber die Zeit bis zu der Frage, die am Anfang steht: ob eine tragfähige Kette überhaupt in Betracht kommt.

Einband des Paßregisters des Deutschen Konsulats Santos, 1900 bis 1922
Paßregister des Deutschen Konsulats Santos, 1900–1922.
Einband des Registers für Eheschließungen, Band V, São Paulo, 1929 bis 1931
Register für Eheschließungen, Band V, São Paulo, 1929–1931.
Titelblatt des Matrikel-Buchs des Kaiserlichen Konsulats in Joinville
Matrikel-Buch des Kaiserlichen Konsulats in Joinville, im Inventar eingetragen am 27. November 1914.
Titelblatt der Matrikel des Deutschen Consulats in Porto Alegre
Matrikel des Deutschen Consulats in Porto Alegre.

Was am Ende steht

Am Ende eines Verfahrens steht eine Urkunde. Die Form hat sich über die Jahrzehnte geändert, die Frage dahinter nicht: ob die Staatsangehörigkeit in jedem Glied der Kette fortbestand.

Einbürgerungsurkunde des Königlich Preußischen Regierungspräsidenten, Schleswig 1916, mit geschwärzten Personendaten
Einbürgerungsurkunde des Königlich Preußischen Regierungspräsidenten, Schleswig 1916. Personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.
Heimatschein des Königlich Preußischen Regierungspräsidenten, Düsseldorf 1920, mit geschwärzten Personendaten
Heimatschein des Preußischen Regierungspräsidenten, ausgefertigt in Essen 1920 für einen im Staat São Paulo ansässigen Reichsangehörigen. Personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.
Staatsangehörigkeitsurkunde der Landeshauptstadt München, 1958, mit geschwärzten Personendaten
Staatsangehörigkeitsurkunde der Landeshauptstadt München, 1958, für einen in der Provinz Mendoza geborenen Antragsteller. Personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.

Zusammenarbeit

Die Bearbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit Hannover Cidadania Alemã in Curitiba, wo die Recherche, die Beschaffung der Urkunden aus den Aufnahmeländern und die Zusammenstellung der Antragsakte stattfinden. Für Verfahren des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts besteht mit Viena Cidadania Austríaca eine entsprechende Struktur.

Die Berufsausübung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht erfolgt von Curitiba aus. In Deutschland besteht eine Zustellanschrift, an der Postsendungen und Zustellungen entgegengenommen werden; eine Niederlassung besteht dort nicht.

Anschriften und Erreichbarkeit