Der Nachweis einer Abstammungskette lässt sich in der Regel nicht aus den Unterlagen führen, die eine Familie zu Hause hat, und das gilt für die Auswanderung des 19. Jahrhunderts ebenso wie für die der 1920er Jahre und für die Emigration ab 1933. Er entsteht aus Beständen: Auswanderer- und Schiffslisten, Einwanderungsregister der Aufnahmestellen, Kirchenbücher der Herkunfts- und der Einwanderungsgemeinden, konsularische Personenstandsregister und Matrikel.
Ein Teil dieser Bestände ist über die Jahre erschlossen und durchsuchbar gemacht worden. Das verkürzt nicht das Verfahren beim Bundesverwaltungsamt, verkürzt aber die Zeit bis zu der Frage, die am Anfang steht: ob eine tragfähige Kette überhaupt in Betracht kommt.