WERLANG

Beratung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht

Das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in allen Angelegenheiten, die dieses Recht betreffen.

Der Schwerpunkt liegt auf Verfahren vor dem Bundesverwaltungsamt und auf Familien deutscher Herkunft, deren Abstammung über mehrere Generationen nachzuweisen ist: von der Auswanderung des 19. Jahrhunderts über die Auswanderungswelle der 1920er Jahre bis zu den Nachkommen derjenigen, die Deutschland ab 1933 wegen Verfolgung verlassen mussten. Ein Schwerpunkt liegt auf Familien in Brasilien; betreut werden ebenso Mandantinnen und Mandanten in Argentinien, Paraguay, den Vereinigten Staaten und Israel.

Der entscheidende Punkt

Eine Abstammungskette scheitert selten am letzten Glied. Sie scheitert an dem einen, in dem die Staatsangehörigkeit unbemerkt unterging.

Wer nach dem Gesetz von 1870 das Bundesgebiet verließ und sich zehn Jahre ununterbrochen im Ausland aufhielt, verlor die Staatsangehörigkeit nach § 21 BuStAG. Die Eintragung in die Konsulatsmatrikel und weitere gesetzlich vorgesehene Umstände konnten den Lauf dieser Frist unterbrechen oder neu beginnen lassen. Am anderen Ende der Zeitachse steht § 4 Abs. 4 StAG: Wird ein Kind im Ausland geboren und wurde der deutsche Elternteil seinerseits nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren und lebt dort, so erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit nur bei fristgerechter Anzeige. Zwischen diesen beiden Vorschriften liegen weitere Verlusttatbestände, von denen die betroffenen Familien in der Regel nichts wissen.

Die Prüfung beginnt deshalb nicht bei der Abstammung, sondern beim Fortbestand.

Bescheinigung des Konsulats des Deutschen Reiches in Petrópolis von 1873 über die Eintragung als deutscher Staatsangehöriger, mit geschwärzten Personendaten
Konsulat des Deutschen Reiches in Petrópolis, 1873: Bescheinigung darüber, dass sich der Inhaber beim Konsulat als deutscher Staatsangehöriger legitimiert hat, in portugiesischer Sprache. Eine solche Eintragung unterbrach nach § 21 BuStAG den Lauf der Zehnjahresfrist. Personenbezogene Angaben sind unkenntlich gemacht.

Tätigkeitsfelder

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Nachweis einer bestehenden Staatsangehörigkeit, die durch Abstammung über mehrere Generationen weitergegeben wurde.

§ 30 StAG

Erwerb durch Erklärung
Nachträglicher Erwerb für Personen, die wegen früherer Ungleichbehandlung von der Abstammung ausgeschlossen waren.

§ 5 StAG

Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
Einbürgerung für Verfolgte des NS-Regimes und deren Nachkommen.

Art. 116 Abs. 2 GG · § 15 StAG

Verlusttatbestände und gesetzliche Fristen
Prüfung, ob die Staatsangehörigkeit in einem Glied der Kette untergegangen ist.

§ 21 BuStAG 1870 · § 17 RuStAG · § 4 Abs. 4 StAG

Widerspruch und verwaltungsgerichtliches Verfahren
Vorgehen gegen ablehnende Bescheide des Bundesverwaltungsamts.

§§ 68 ff. VwGO

Die Tätigkeitsfelder im Einzelnen

Zur Person

Fabio Werlang

Fabio Werlang, geboren 1978 in Curitiba, seit 2001 als Advogado zugelassen. Deutscher und brasilianischer Staatsangehöriger.

Zugelassen beim Conselho Regional de Lisboa der Ordem dos Advogados, Portugal (Nr. 64569L), und bei der Ordem dos Advogados do Brasil, Secção do Paraná (Nr. 32.133). Die Tätigkeit in Deutschland stützt sich auf die portugiesische Zulassung und erfolgt als europäischer Rechtsanwalt nach dem EuRAG, unter der portugiesischen Berufsbezeichnung.

Die Berufsausübung erfolgt von Curitiba aus.

Werdegang und Mitgliedschaften

Kontakt

Eine Kontaktaufnahme ist per E-Mail, Telefon oder Post möglich. Diese Website enthält kein Kontaktformular.

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